Diese konventionelle Garantie gilt für alle Motoren der Marke STIGA, die auf der Reihen Schieberasenmäher, Aufsitzmäher und Frontmäher, wie unter dem folgenden Link aufgeführt, zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2023 gekauft und auf der offiziellen Alpina-Website registriert wurden https://www.alpina-garden.com/de/.
Diese Garantie ist als Ergänzung zu den Garantien durch zwingende gesetzliche Bestimmungen gedacht, wobei davon ausgegangen wird, dass alle Garantierechte, die nach zwingenden Gesetzen oder Vorschriften gewährt werden, die jeweils in dem Staat, in dem der Kauf getätigt wurde, gelten, unberührt bleiben. Es versteht sich, dass die vollständige oder teilweise Nichtigkeit, Unrechtmäßigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Garantie nach den geltenden nationalen Gesetzen die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie nicht berührt.
“Käufer“: die natürliche Person, die das Alpina-Produkt, auf dem es installiert ist, auf der Website registriert hat https://www.alpina-garden.com/de
"Kaufdatum": das ursprüngliche Kaufdatum des Alpina-Produkts vom autorisierten Wiederverkäufer, wie unten definiert, das auf der Quittung oder einem gleichwertigen Dokument angegeben ist;
"Laufzeit": 12 Monate ab Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder ab Ablauf eventueller weiterer offizieller STIGA-Garantieaktionen in Bezug auf die Alpina-Produkte und bereitgestellt von der STIGA-Gruppe (mit Ausnahme möglicher herkömmlicher Garantien, Verlängerungen oder Aufhebung der von Dritten anerkannten gesetzlichen Gewährleistung);
"Garantie": diese konventionelle Garantie;
"STIGA": der Garantiegeber [STIGA GmbH
Zeppelinstr. 42, DE-47638 Straelen - Deutschland Servicetelefon +49 (0)2834 93 90 93 - Fax +49 (0)2834 93 90 9];
“Motoren“: Viertakt-Benzinmotoren der Marke STIGA und auf Alpina-Produkten installiert;
“Alpina-Produkt(e)“: Alpina-Produkte aus der Reihe der Schieberasenmäher-, Aufsitz- und Frontmäher, wie unter dem folgenden Link aufgeführt auf denen die Motoren installiert sind;
2.1 Gegenstand und Laufzeit der Garantie
STIGA garantiert die Motoren auf Produktions- und Materialfehler gemäß den unten aufgeführten Bedingungen, Beschränkungen und Bedingungen. Die Garantie dieses Dokuments gilt bei Eintritt der folgenden Umstände:
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die Original-STIGA-Motoren, die auf Alpina-Produkten installiert sind, wurden zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2022 bei autorisierten Alpina-Händlern oder über die offizielle Alpina-Website gekauft; und
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die Alpina-Produkte wurden https://www.alpina-garden.com/de/produktregistrierung spätestens 30 Tage ab Kaufdatum registriert; und
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es handelt sich um Alpina-Produkte, bei denen die jährliche Wartung nachweislich durchgeführt wurde; und
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zugunsten des Käufers.
Die Garantie dieses Dokuments gilt für die gesamte Laufzeit wie oben definiert.
2.2 Inhalt und Ausschlüsse dieser Garantie
Die Garantie gilt nur für die Motoren, wie oben definiert, unter Ausschluss aller anderen Komponenten, einschließlich insbesondere von Komponenten, die von Dritten hergestellt und auf Alpina-Produkten montiert wurden. Für solche Komponenten gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Wenn STIGA das Vorhandensein eines Lasters oder eines Defekts am Motor anerkennt, der gemäß diesem Dokument innerhalb der Laufzeit dieser Garantie gültig geltend gemacht wird, beschränkt sich dieser nach alleinigem Ermessen von STIGA auf die folgenden alternativen Rechtsmittel:
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kostenlose Reparatur des Motors oder der Teile des Motors, die defekt sind; oder
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kostenloser Austausch des Motors oder der Teile des Motors, die defekt sind;
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Falls der Motortyp des als defekt befundenen Motors nicht verfügbar ist, ersetzt STIGA den defekten Motor (oder Teile davon) durch einen ähnlichen Motor mit dem gleichen Wert.
Die Eingriffe, Reparaturen und der Austausch erfolgen, sofern diese Garantie umfasst, ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.
Unbeschadet des Vorstehenden ist in dieser Garantie Folgendes ausdrücklich ausgeschlossen:
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Nicht originale STIGA-Motoren oder solche, die von einem nicht autorisierten Alpina-Händler gekauft wurden;
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Motoren, die zur Probenahme und/oder Anzeige verwendet werden oder auf Alpina-Produkten installiert sind, die zur Probenahme und / oder Anzeige verwendet werden;
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Motoren, die vom Benutzer oder von Dritten modifiziert wurden;
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Mängel, die sich aus normalem Gebrauch ergeben;
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Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Motors und/oder des Alpina-Produkts, auf dem es installiert ist, verursacht wurden;
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Mängel, die durch falsche oder ungenügende Wartung verursacht wurden, wie z. B. Mängel, die durch Materialkorrosion, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder unverträgliche Produkte, durch Befestigungen durch Dritte verursacht wurden, die nicht der autorisierte Händler sind;
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Mängel aufgrund von Unfällen und anderen Ereignissen, die nicht durch von dieser Garantie abgedeckte Mängel verursacht wurden;
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Mängel, die durch unvorsichtigen Transport des Produkts verursacht wurden (die Verantwortung liegt beim Kurier);
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Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des Alpina-Produkts sichtbar oder leicht erkennbar waren;
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Veränderungen aufgrund von Umwelt-, Klima- oder anderen Bedingungen;
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spezifische Komponenten wie, aber nicht beschränkt auf Verschleißteile wie Gummidichtungen und jegliches Zubehör und alles, was als normaler Verschleiß durch den Gebrauch angesehen werden kann, wie Seile und Starterfedern, Kerzen, Filter.
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Tätigkeiten, die nicht mit Garantiereparaturen vergleichbar sind, wie, aber nicht beschränkt auf, Installation und Einstellung von Geräten, Überprüfungen der ordnungsgemäßen Funktion, Gebrauchsanweisungen und/oder andere Beratungs-, Pflege- und Wartungseingriffe.
Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, da sie sich aus der Registrierung auf der Website https://www.alpina-garden.com/de ergibt.
Dieses Dokument stellt die einzige zusätzliche Garantie dar, die von STIGA für seine Motoren ausgestellt wird. Jede zusätzliche Klausel, Erweiterung oder implizite Garantie, die von anderen ausgestellt wird, ist ausdrücklich ausgeschlossen. STIGA haftet nicht für Schäden jeglicher Art, da seine Haftung auf das Ausprobieren der in dieser Garantie ausdrücklich angegebenen Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorsehen. Ausgeschlossen sind insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden oder zufällige Schäden.
Im Falle eines Garantieaustauschs eines Motors gilt Folgendes:
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der ersetzende Motor profitiert nicht von einer neuen Garantie gemäß den in diesem Dokument dargelegten Bedingungen;
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der ersetzte Motor wird Eigentum von Stiga.
2.3 Anspruchsverfahren
Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie korrekt geltend zu machen, muss das folgende Verfahren unter Androhung des Verfalls befolgt werden. Die korrekte Ausführung des folgenden Verfahrens ermöglicht die Inanspruchnahme der Garantie, sofern der Mangel von STIGA gemäß diesem Dokument erkannt wird.
Um eine Reklamation bezüglich eines Lasters und/oder eines Defekts des Motors einzureichen, muss sich der Käufer innerhalb der Laufzeit an einen von Alpina autorisierten Händler wenden, das Produkt, auf dem der angeblich defekte Motor installiert ist, in guten Reinigungsbedingungen liefern, zusammen mit:
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Kopie des Kaufbelegs des Produkts und/oder eines gleichwertigen Dokuments mit Angabe der Identifikationsreferenzen, Typ und Modell des Alpina-Produkts, des Kaufdatums, des Lieferdatums des Produkts, des Namens des Käufers und des Ortes des Lieferung des Produkts;
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Dokument zum Nachweis der Registrierung des Alpina-Produkts auf der Alpina-Website;
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Nachweis über die jährliche Wartung des Produkts;
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eine detaillierte Beschreibung des Mangels;
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Angabe, ob ein Wille zur Rückgabe des Produkts besteht, wenn die Garantie nicht als wirksam anerkannt wurde.
Um zu überprüfen, ob das in diesem Absatz genannte Reklamationsverfahren korrekt durchgeführt wurde, wird das Datum der Lieferung des Produkts an den autorisierten Wiederverkäufer berücksichtigt.
Das Vorliegen des Mangels wird von STIGA oder den von ihr beauftragten Mitarbeitern überprüft; Daher unterliegt die Wirksamkeit der Garantie gemäß und für die Zwecke dieses Dokuments immer der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch STIGA.
Wenn STIGA nach einer gemäß diesem Dokument korrekt eingereichten Reklamation das Vorliegen des Mangels erkennt, wird das Alpina-Produkt nach Wahl von STIGA gemäß vorstehendem Absatz 2.1 ersetzt oder repariert.
Diese Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung dieser Garantie ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.